Kfz-Gutachter im gesamten Rheinland, 24/7

Unverschuldeter Unfall? Für Sie kostenlos, die gegnerische Versicherung zahlt. Wir kommen zu Ihnen, rund um die Uhr.

Unsere Vorteile für Sie

Wir kommen zu Ihnen

Kostenfreie Abwicklung

24/7 Erreichbarkeit

Schnellgutachten

LKW & Nutzfahrzeuge

Unabhängig mit Anwalts Netzwerk

Kfz-Gutachter in Erkelenz, Mönchengladbach und im ganzen Rheinland, wir kommen zu Ihnen, 24/7

KfzGutachter-RheinWest ist ein unabhängiges Kfz-Sachverständigenbüro mit Sitz in Erkelenz. Wir erstellen Unfallgutachten, Kaskogutachten und Wertgutachten für Pkw, Lkw und Nutzfahrzeuge und kommen dafür zu Ihnen: nach Hause, in die Werkstatt oder direkt an die Unfallstelle. In Erkelenz, Mönchengladbach, im Kreis Heinsberg und im gesamten Rheinland, erreichbar 24 Stunden am Tag an 7 Tagen die Woche. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten, für Sie entstehen keine Kosten.

MiCars ist unser Hauptpartner für den An- und Verkauf

Unsere Leistungen im Überblick

Unfall­gutachten

Unser Gutachten bildet die Grundlage für Ihre Versicherungsansprüche. Ein Schwerpunkt unserer Arbeit liegt auf Nutzfahrzeugen: Wir erstellen unabhängige Gutachten für LKW und Transporter nach Unfällen in Deutschland, auch für Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen.

Reparatur­abwicklung

Auf Wunsch koordinieren wir die komplette Reparatur über unser Partnernetzwerk und begleiten Sie von der Schadensaufnahme bis zur Instandsetzung.

Kasko­gutachten

Bei selbst verursachten Schäden, Vandalismus oder Unwetter erstellen wir ein präzises, unabhängiges Gutachten als Grundlage für Ihre Kaskoversicherung.

Fahrzeugankauf und -verkauf

Mit einem neutralen Wertgutachten ermitteln wir transparent den aktuellen Marktwert Ihres Fahrzeugs, für einen sicheren Kauf oder Verkauf.

Was uns von anderen Gutachtern unterscheidet

24/7 erreichbar:
Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar, auch an Wochenenden und Feiertagen.

Schnelle Umsetzung:
Ihr Gutachten liegt in der Regel innerhalb von 24 Stunden bei der Versicherung vor.

Unabhängig und neutral:
Unsere Gutachten sind objektiv, rechtssicher und werden von Versicherungen anerkannt.

Starkes Netzwerk:
Durch unsere Partnerschaften mit Werkstätten, Anwälten und weiteren Dienstleistern können wir Sie umfassend unterstützen.

Der Ablauf: In 4 Schritten zu Ihrem Gutachten

Rufen Sie uns an, fordern Sie einen Rückruf an oder nutzen Sie unser Online-Formular. Die Übermittlung Ihrer Daten dauert nur wenige Minuten.

Unser Gutachter nimmt Ihr Fahrzeug vor Ort in Augenschein. Alle relevanten Schäden werden fotografisch dokumentiert und detailliert erfasst.

Auf Basis der erhobenen Daten erstellen wir ein vollständiges, rechtssicheres Gutachten zur Vorlage bei Ihrer Versicherung oder für rechtliche Zwecke.

Nach Prüfung erfolgt die Auszahlung oder Übernahme der Reparaturkosten durch die Versicherung. Bei Fragen stehen wir Ihnen auch danach beratend zur Seite.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Sie hatten einen Unfall oder benötigen eine Fahrzeugbewertung?
Kontaktieren Sie uns, wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar.

Unsere Partner

Ein weißes FD Logo über Kontaktdaten und Social Media Icons auf schwarzem Hintergrund

Sauberes rundes CLEANIO Logo in dunkelblauer Schrift auf weißem Hintergrund

Schwarzes Schild mit weißem Text, Firmenname, Adresse und Telefonnummer in Würselen

Schwarzes Logo Tpl Überdachungen mit schrägem Strich über dem T auf weißem Hintergrund

Das Logo von Concordia Versicherungen in Schwarz mit einem weißen Schild und E-Mail-Adresse

Grüner Hintergrund mit weißem AlgoClean Fassadenreinigung Schriftzug und klarem Design

Blaues Schild mit weißem Ford Logo und großem Autohaus Vockrodt Schriftzug

Das Logo zeigt den Schriftzug MI CARS in Weiß und Rot auf dunkelgrauem Hintergrund

Logo mit gelbem Quadrat und Herzsymbol neben schwarzem Text JP Intensivpflege Estorer

Schwarzes Logo mit stilisiertem Dach und der Aufschrift bilen-bau.de darunter

FAQ

Wie läuft die Begutachtung ab?

Nach Ihrer Kontaktaufnahme vereinbaren wir umgehend einen Besichtigungstermin für Ihr Fahrzeug. Vor Ort nehmen wir den Schaden detailliert auf, sichern Beweise mit Fotos und prüfen die technische Reparierbarkeit. Anschließend erstellen wir das Gutachten und übermitteln es auf Wunsch direkt an die gegnerische Versicherung, die Werkstatt oder Ihren Anwalt.

Wer zahlt das Gutachten?

Bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) trägt die Versicherung des Unfallgegners die Gesamtkosten für das Schadengutachten. Für Sie ist unser Service in diesem Fall vollkommen kostenfrei. Sollten Sie den Unfall selbst verursacht haben (Kaskoschaden), erfolgt die Regulierung über Ihre eigene Kaskoversicherung, hier halten Sie vorab Rücksprache mit Ihrem Versicherer.

Darf ich meinen Kfz-Gutachter selbst wählen?

Sie sind rechtlich nicht dazu verpflichtet, den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren! Als Geschädigter haben Sie das gesetzliche Recht, einen eigenen, unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen. So stellen Sie sicher, dass der Schaden neutral und ohne die Sparinteressen der Versicherung ermittelt wird.

Darf ich mein Auto vor dem Gutachten reparieren lassen?

Lassen Sie Ihr Fahrzeug nicht reparieren, bevor der Schaden vollständig dokumentiert ist! Durch eine Reparatur vor der Begutachtung können wichtige Beweismittel verloren gehen, was zu Kürzungen durch die Versicherung führen kann. Wir sichern erst alle Ansprüche (inkl. Wertminderung und Nutzungsausfall), danach kann die Werkstatt direkt loslegen.

Kommen Sie für die Begutachtung zu mir vor Ort?

Sie sparen sich Zeit und Wege: Unser Sachverständiger kommt für die Schadensaufnahme direkt zu Ihnen nach Hause, an Ihren Arbeitsplatz oder in Ihre Wunschwerkstatt. Selbst wenn Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit oder verkehrssicher ist, garantieren wir eine reibungslose Begutachtung vor Ort.

Erstellen Sie auch Gutachten für LKW und Nutzfahrzeuge?

Nutzfahrzeuge erfordern tiefgehendes Fachwissen zu Sonderaufbauten, Standzeiten und gewerblichen Ausfallentschädigungen. Wir sind auf die Begutachtung von Transportern, LKW und Flottenfahrzeugen spezialisiert und sorgen dafür, dass die Standzeiten Ihres Betriebs auf ein Minimum reduziert und alle Ausfälle rechtssicher berechnet werden.

Was gilt bei Teilschuld, Mietwagen und fiktiver Abrechnung?

Was tun bei Teilschuld? Auch bei einer Mithaftung erhalten Sie anteilig Schadenersatz, die Höhe richtet sich nach der festgestellten Schuldquote; unser Gutachten dokumentiert den Schaden neutral als Grundlage für die Aufteilung zwischen den Versicherungen. Wann steht mir ein Mietwagen zu? Nach einem unverschuldeten Unfall besteht in der Regel Anspruch auf einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung für die Dauer der Reparatur bzw. Wiederbeschaffung; bei Teilschuld reduziert sich der Anspruch entsprechend der Haftungsquote. Wie funktioniert die fiktive Abrechnung? Sie lassen Ihr Fahrzeug nicht oder nicht vollständig reparieren und lassen sich stattdessen die im Gutachten kalkulierten Reparaturkosten auszahlen, beachten Sie, dass dabei in der Regel keine Mehrwertsteuer erstattet wird. Zu allen drei Themen beraten wir Sie gerne im Detail zu Ihrem konkreten Fall, bei Bedarf vermitteln wir zusätzlich einen Kontakt aus unserem Anwaltsnetzwerk.

Kurzgutachten oder Vollgutachten, was ist der Unterschied?

Ein Kurzgutachten (Schadenskalkulation) eignet sich für kleinere Schäden bis meist rund 1.000 bis 1.500 Euro und ist schneller sowie günstiger. Ein Vollgutachten liefert eine umfassende, gerichtsfeste Dokumentation und ist ab höheren Schadenssummen oder bei strittigen Fällen die sicherere Wahl. Wir beraten Sie bereits am Telefon, welche Gutachtenart für Ihren Schaden sinnvoll ist, und erstellen im Zweifel das Gutachten, das Ihre Ansprüche am besten absichert.

Wie vereinbare ich einen Termin?

Hatten Sie einen Unfall oder benötigen Sie eine kompetente Fahrzeugbewertung? Sie erreichen uns rund um die Uhr per Telefon, WhatsApp oder über unser Online-Kontaktformular. Wir sind an 7 Tagen die Woche für Sie erreichbar und vereinbaren kurzfristig einen Termin mit Ihnen.

In welchen Städten sind Sie als Kfz-Gutachter im Einsatz?

Wir sind regional für Sie im Einsatz und schnell vor Ort, unter anderem in Erkelenz, Mönchengladbach, Heinsberg, Geilenkirchen, Wegberg, Hückelhoven, Wassenberg, Übach-Palenberg sowie im gesamten Kreis Heinsberg und dem weiteren Umkreis in NRW. Rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie unser Kontaktformular, dann sagen wir Ihnen direkt, ob und wie schnell wir in Ihrer Stadt vor Ort sein können.

Was kostet ein Kfz-Gutachten?

Bei einem unverschuldeten Unfall kostet Sie das Gutachten nichts, die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers trägt die Kosten. Sie müssen auch nichts vorstrecken: Wir rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Bei Kaskoschäden richtet sich das Honorar nach der Schadenhöhe und orientiert sich an der BVSK-Honorarbefragung, bei Wertgutachten nennen wir Ihnen vorab einen Festpreis. Rufen Sie an, wir sagen Ihnen in fünf Minuten, wer in Ihrem Fall zahlt.

Was ist eine merkantile Wertminderung?

Die merkantile Wertminderung ist der Wertverlust, der auch nach einer fachgerechten Reparatur bestehen bleibt, weil Ihr Fahrzeug beim Verkauf als Unfallwagen angegeben werden muss. Käufer zahlen für ein unfallfreies Fahrzeug mehr, diese Differenz ist ein ersatzfähiger Schaden. Je nach Alter, Laufleistung und Schadenhöhe reicht sie von wenigen hundert Euro bis in den vierstelligen Bereich. Wichtig: Ein Kostenvoranschlag weist sie nicht aus. Ohne Gutachten geht diese Position in der Regel verloren.

Gutachten oder Kostenvoranschlag, was ist der Unterschied?

Ein Kostenvoranschlag beziffert nur die Reparaturkosten. Ein Gutachten weist zusätzlich Wiederbeschaffungswert, Restwert, merkantile Wertminderung, Reparaturdauer und Nutzungsausfall aus und dokumentiert den Schaden beweissicher. Unterhalb der Bagatellgrenze, von Gerichten überwiegend bei etwa 750 bis 1.000 Euro angesetzt, reicht meist ein Kostenvoranschlag. Darüber lohnt praktisch immer das vollständige Gutachten, weil bei unverschuldetem Unfall die Gegenseite es bezahlt.

Darf ich mein Fahrzeug trotz Totalschaden reparieren lassen?

Ja, unter Umständen. Die sogenannte 130-Prozent-Regel erlaubt eine Reparatur, auch wenn die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert liegen, solange sie 130 Prozent dieses Werts nicht übersteigen, die Reparatur fachgerecht nach Gutachten erfolgt und Sie das Fahrzeug anschließend mindestens sechs Monate weiter nutzen. Entscheidend ist: erst das Gutachten, dann die Reparatur. Ohne die Zahlen aus dem Gutachten wissen Sie nicht, ob Sie unter der Grenze liegen.

Standorte

Wir kommen dorthin, wo Ihr Fahrzeug steht. Klicken Sie auf Ihre Stadt, dann sehen Sie, in welchen Stadtteilen wir unterwegs sind, an welchen Unfallstellen wir häufig gerufen werden und wie schnell wir bei Ihnen sind.

Ebenfalls in unserem Einsatzgebiet, auf Anfrage: Gangelt, Übach-Palenberg, Selfkant, Waldfeucht, Niederkrüchten, Schwalmtal, Brüggen, Nettetal, Kempen, Grefrath, Willich, Tönisvorst, Korschenbroich, Kaarst, Rommerskirchen, Jüchen, Meerbusch, Dormagen, Bergheim, Bedburg, Elsdorf, Kerpen, Titz, Aldenhoven, Inden, Niederzier, Langerwehe, Merzenich, Alsdorf, Baesweiler, Würselen, Herzogenrath, Stolberg, Leverkusen, Solingen und Düsseldorf.